Unsere Rolle als Lieferant im Rahmen der REACH-Verordnung
REACH-Konformität und Verantwortung
Seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) hat sich die Trüb Emulsions Chemie AG intensiv mit den neuen Anforderungen und Bestimmungen auseinandergesetzt. Um diesen gerecht zu werden und als verlässlicher Partner im europäischen Markt zu agieren, haben wir die European Chemical Products AG gegründet. Diese Tochtergesellschaft übernimmt seitdem die Funktion des Alleinvertreters (Only Representative) für unsere Produkte.
Polymerprodukte ohne Registrierungspflicht
Die von uns hergestellten Produkte bestehen überwiegend aus Polymeren oder Polymermischungen. Aufgrund ihrer Zusammensetzung fallen diese Produkte nicht unter die REACH-Registrierungspflicht, da sie keine regulierten Substanzen im Sinne der Verordnung darstellen. Das bedeutet, dass sie nicht registriert werden müssen. Dennoch stellen wir sicher, dass alle eingesetzten Rohstoffe von unseren Lieferanten gemäß den geltenden REACH-Vorgaben registriert sind, sodass die gesetzlichen Anforderungen durchgehend erfüllt werden.
Rechtssicherheit entlang der Lieferkette
Mit der Gründung der European Chemical Products AG garantieren wir eine lückenlose Einhaltung der höchsten Qualitäts- und Sicherheitsstandards sowie gesetzeskonforme Prozesse. Durch die transparente Regelung der Zuständigkeiten stellen wir sicher, dass sowohl REACH- als auch die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) konsequent beachtet werden. Unsere Kunden können sich darauf verlassen, dass wir entlang der gesamten Lieferkette nachhaltig, partnerschaftlich und rechtssicher handeln.

